| Das ungefĂ€hr 720 ha umfassende Naturschutzgebiet âHetter-Millinger Bruchâ erstreckt sich ĂŒber ein etwa acht Kilometer lange FlĂ€che entlang der
deutsch-niederlĂ€ndischen Grenze zwischen den StĂ€dten Emmerich und Rees. Das Gebiet kann man dabei in die drei Teilbereiche GroĂer Hetterbogen, Kleiner Hetterbogen und Millinger Bruch gliedern. Die Hetter ist eine ehemalige Rheinauenlandschaft, deren Name auf den niederrheinischen Germanenstamm der Hattuarier zurĂŒckgeht, was auf eine ĂŒber zweitausend Jahre zurĂŒckreichende Nutzung und Kultivierung dieses Gebietes durch den Menschen hindeutet. UrsprĂŒnglich war die Hetter ein
ausgedehntes Bruchgebiet im Urstromtal des Rheins, das aufgrund von Verlandungsprozessen vorwiegend von Sumpf- und BruchwĂ€ldern bedeckt war. Mit der schon Ende des 13. Jahrhunderts verstĂ€rkt einsetzenden Niederungskolonisation begann um 1340 auch in der Hetter der planmĂ€Ăige Bau groĂflĂ€chiger EntwĂ€sserungsgrĂ€ben. Dazu teilten hollĂ€ndische `Broekers` das Land in schmale, streifenförmige SchlĂ€ge ein, die von geradlinigen, parallel zueinander laufenden
Grabensystemen eingeschlossen wurden. Nach einer anfĂ€nglich noch ackerbaulichen Nutzung wurden die einzelnen Parzellen im Laufe der Zeit allmĂ€hlich in GrĂŒnland umgewandelt. Im spĂ€ten Mittelalter ab dem 15. Jahrhundert entstanden zudem verschiedene Landwehren, wie die `Löwenberger Landwehr`, die `Hetterlandwehr`, die `Tote Landwehr` oder die `Treiblandwehr`, die einerseits die Grenzen der einzelnen Herrschaftsbereiche festlegten und andererseits als
Verteidigungswerk gedacht waren. Die begleitenden GrĂ€ben dieser Wallanlagen dienten auĂerdem zugleich der EntwĂ€sserung.
Das Schutzgebiet stellt sich heute als eine strukturreiche, in regelmĂ€Ăigen AbstĂ€nden kleinflĂ€chig ĂŒberflutete Heckenlandschaft mit zahlreichen Kopfbaumreihen und Feucht- oder Frischweiden dar. Da die ehemaligen SchlĂ€ge im GelĂ€nde nach wie vor durch Baumreihen, Hecken, lineare Vertiefungen oder Grabensysteme erkennbar geblieben sind,
werden die weiten GrĂŒnlandflĂ€chen teilweise recht kleinparzellig gekammert und nur von wenigen, verstreut liegenden Höfen unterbrochen. Besonders die stark vernĂ€ssten Bereiche, Hecken, Saumstrukturen, Ruderalfluren, Ackerbrachen und extensiv genutzte GrĂŒnlandflĂ€chen sowie die Röhrichte und GewĂ€sser sind sehr artenreich ausgeprĂ€gt. Zu den in der
Hetter brĂŒtenden Vögeln gehören Heckenbewohner, wie Gelbspötter, Gartenrotschwanz oder GrasmĂŒcken, Wiesenvögel, wie Kiebitz, Uferschnepfe, Rotschenkel, Bekassine, Wiesenpieper oder GroĂer Brachvogel, und Wasservögel, wie Schnatter-, KnĂ€k-, Tafel- und Löffelente. Weitere Arten, die ebenfalls auf der Roten Liste vom Aussterben bedrohter oder
gefĂ€hrdeter Vögel stehen, sind beispielsweise das Rebhuhn oder Greifer, wie Baumfalke und Steinkauz. Auch fĂŒr vorbeiziehende oder ĂŒberwinternde Rastvögel hat das Gebiet eine entscheidende Bedeutung. Zu nennen sind in erster Linie WildgĂ€nse, wie BlĂ€ssgans oder Saatgans, die zu Tausenden die Nahrungshabitate der Hetter aufsuchen, aber auch
hohe Zahlen verschiedener Arten belegen den Wert dieser Landschaft. So sind unter anderem rastende Kiebitze, Uferschnepfen, KampflĂ€ufer, Wachholderdrosseln, Rotdrosseln, Silberreiher oder GrĂŒnschenkel beobachtet worden. Nachgewiesen sind des weiteren zahlreiche Mollusken, also vor allem Schnecken oder Muscheln, Heuschrecken, Libellen und Amphibien.
Als historisch gewachsene Kulturlandschaft ist das Naturschutzgebiet âHetter-Millinger Bruchâ also zum einen fĂŒr den
Arten- und Biotopschutz von sehr hohem Wert, zum anderen muss dem eigentĂŒmlichen Landschaftsbild eine wichtige Rolle beigemessen werden, da die Hetter eine sehr charakteristisch ausgeprĂ€gte Rheinniederungslandschaft darstellt. Um den Zustand dieser Landschaft zu erhalten und stellenweise auch aufzuwerten, ist der Naturschutz stark darum bemĂŒht verschiedene Pflege- und EntwicklungsmaĂnahmen durchzufĂŒhren. So soll zum Erhalt und zur Ausbreitung von Nass- und
Feuchtwiesen, zur Förderung von Saumstrukturen und zur Verbesserung der Nistsituation fĂŒr WiesenbrĂŒter vermehrt eine vertraglich gesicherte Extensivbewirtschaftung zahlreicher GrĂŒnlandflĂ€chen stattfinden. Zum Schutz gefĂ€hrdeter Pflanzen- und Tierarten im Bereich der UfersĂ€ume, Grabenrandbereiche, BlĂ€nken und GewĂ€sser wird zudem eine vertrĂ€glichere GewĂ€sserunterhaltung sowie eine Verminderung der NĂ€hrstoffzufuhr aus angrenzenden FlĂ€chen angestrebt.
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